Start der Frühjahrszuweisung 2020 in die Programmstufen 3 und 4

Start der Frühjahrszuweisung 2020 in die Programmstufen 3 und 4

Bis zum Frühjahr 2021 besteht weiterhin die Möglichkeit in den beiden Programmstufen „Individuelle Einstiegsbegleitung“ und „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ an einer passenden Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen.

Am 7. Januar 2020 hat die Frühjahrszuweisung in die beiden Programmstufen begonnen.

Die Maßnahmen eignet sich insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen und Wiedereinsteigende nach Familienzeiten, die an einer Qualifizierung teilnehmen möchten und für die Aufnahme einer Arbeit motiviert sind.

Die Vermittlungsfachkräfte sind über die Fortführung des Programms und die Zuweisungsfenster informiert und haben sich mit den Regionalbüros über die Zuweisung und mögliche Bildungsmaßnahmen in den Regionen abgestimmt. Teilnehmende werden in den dafür vorgesehenen Zeiträumen ins Regionalbüro vermittelt und können mit der Aufnahme im Programm ein Profiling beim zuständigen Regionalbüro durchführen und anschließend eine passende Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen des Programms beginnen.

Der Start der Qualifizierungsmaßnahme richtet sich nach dem regionalen Angebot und den individuellen Voraussetzungen.

Interessierte Personen können sich bei der Vermittlungsfachkraft informieren.

Die Maßnahmen dieser Programmstufen sind bei der Ermittlung der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit nach § 18 Abs. 2 SGB III Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach Nr. 1 des § 18 Abs. 2 SGB III gleichgestellt.

Nicole Runge