Schritt für Schritt

Im Rahmen der „JobPerspektive Sachsen“ liegt die Programmstufe zur Beschäftigung und sozialen Integration für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen – „Schritt für Schritt“.

Anders als die weiteren Programmbausteine liegt „Schritt für Schritt“ in der alleinigen Verantwortung des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), die Umsetzung erfolgt nicht über die Struktur der Regiestelle und Regionalbüros. Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014 – 2020 (ESF-Richtlinie SMS) vom 19. August 2014.

Die Förderung dient dem Abbau multipler Vermittlungshemmnisse sowie der  Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Menschen mit dem Ziel der Schaffung von Voraussetzungen für weiterführende Maßnahmen, z.B. Baustein „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ der JobPerspektive Sachsen.

Inhalt ist die Umsetzung einer individueller Aktivierungs- und Förderplanung, u.a. mit der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, niederschwelligem Unterstützungs-/Förderunterricht und beschäftigungsnaher Tätigkeit mit dem Ziel der begleiteten Überleitung in eine Anschlussmaßnahme. Die Umsetzung erfolgt u.a. über aufsuchende Sozialarbeit, Einzel- und Gruppengespräche, soziale Gruppentrainings in Gruppen und Lerngruppen. Bedarfsweise kann sozialpädagogische Betreuung und psychologische Unterstützung erfolgen. Neben Hilfen zur Überwindung beruflicher und persönlicher Problemlagen wird auch die körperliche Fitness in den Blick genommen.

Zielgruppe sind über 25- und unter 58-Jährige, die seit mindestens 3 Jahren arbeitslos i.S.d. § 18 SGB III (SGBII-Anspruchsberechtigte) sind.  Ein Abbau bzw. eine Minderung der Defizite und Schaffung der  Voraussetzungen  für  die  Aufnahme  einer  weiterführenden  Maßnahme  innerhalb  der  nächsten  18  Monate  wird  als  realistisch  eingeschätzt.  Eine  Integration  in  den  1. Arbeitsmarkt erscheint langfristig (in 3 bis 4 Jahren) nicht ausgeschlossen.

Dauer: individuell, max. 18 Monate

Ziele: Abbau multipler Vermittlungshemmnisse und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit durch soziale Stabilisierung und Stärkung, Wiedererlangung einer Tagestruktur und Stärkung arbeitsmarktbezogener Eigenmotivation und Eigeninitiative

Aktueller Stand:  Während für die 4. Förderrunde (Projektbeginn Frühjahr 2018) derzeit das Bewilligungsverfahren läuft, ist die bereits 5. Förderrunde im ESF-Programm „Beschäftigung und soziale Integration für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen – Programmlinie Schritt für Schritt“ für Herbst 2018 schon in Vorbereitung.

Es werden Förderaufrufe mit Stichtagen durch die SAB veröffentlicht. Alle näheren Informationen zu den Förderinhalten, den Förderbedingungen und dem Auswahlverfahren sind hier einsehbar.

Die erste Förderrunde im Vorhabensbereich „Schritt für Schritt“ ist im Frühjahr 2016 mit sachsenweit 21 Vorhaben gestartet. Es wurden 20 weitere Vorhaben aus der zweiten Förderrunde bewilligt, die ab April 2017 begannen. Projektvorschläge für die dritte Förderrunde ab September 2017 waren bis zu 21. April 2017 bei der SAB einzureichen.

Kontakt: Ansprechpartner bei allen Fragen zur Programmlinie „Schritt für Schritt“ ist ausschließlich das SMS: esf@sms.sachsen.de

Weitere Informationen  und eine Übersicht aktueller Projekte, alphabetisch sortiert nach Standorten finden Sie hier.