Schritt für Schritt (Stufe 5)

Wer kann teilnehmen?

  • Menschen, die seit mindestens 3 Jahre langzeitarbeitslos sind und Leistungen nach dem SGB II beziehen,
  • Menschen, die bei Eintritt in die Maßnahme mindestens 25 und nicht älter als 58 Jahre sind.

 Welche finanziellen Leistungen erhalten Sie während der Maßnahme?

  • Alle im Zusammenhang mit der Maßnahmen durchführung entstehenden förderfähigen Kosten beim Bildungsträger werden über den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
  • Sie erhalten während der Maßnahme weiter Arbeitslosengeld II über das Jobcenter.
  • Sie erhalten zusätzlich eine anrechnungs freie Aufwandsentschädigung je Anwesenheitstag (5,00€ bei Vollzeitmaßnahmen (min. 6 Sunden) bzw. 2,50 € bei Teilzeitmaßnahmen (unter 6 Stunden).
  • Fahrtkosten für die Teilnahme an der Maßnahme werden vom Bildungsträger erstattet(günstigster Tarif Öffentliche Verkehrsmittel, Einzelfahrschein). Die Fahrtkostenerstattung bei PKW-Nutzung ist nur möglich, wenn keine angemessene Verbindung nachgewiesen werden kann. Ggf. kann zu Beginn der Maßnahme auch ein Fahrservice des Bildungsträgers genutzt werden.
  • In begründeten Einzelfällen können auch Kinderbetreuungskosten erstattet werden.

Hinweis zur Rentenversicherung: Für eine mögliche Anrechnung von Zeiten der Teilnahme an einer ESF-Maßnahme ist durch den/die Teilnehmende(n) ein Zertifikat/eine Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers dem zuständigen Rentenversicherungsträger vorzulegen.

Wie ist der Ablauf der Qualifizierungsmaßnahmen?

Was wird im Jobcenter getan?

  1. Ihr zuständiges Jobcenter prüft die Erfüllung der Förderungs- und Zugangsvoraussetzungen und informiert Sie über das Programm.
  2. Nachdem Sie eine Teilnahme am Programm „Schritt für Schritt“ der JobPerspektive Sachsen mit Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbart haben (Eingliederungsvereinbarung),meldet Sie Ihr/e zuständige/r Vermittler/in an der Maßnahme „Schritt für Schritt“ beim Bildungsträger an.
  3. Ihr/e zuständige/r Vermittler/in übergibt dem Bildungsträger mit Ihrer Einwilligung alle notwendigen Dokumente (Individuelle Negativklärung, Teilnehmerdaten).
  4. Sie erhalten einen Termin vom Bildungsträger. Dieser Termin kann nur aus wichtigem Grund abgesagt werden! Ihr/e Vermittler/in wird bei Nichtteilnahme informiert.
  5. Die Terminregelung mit dem Bildungsträger wird in Ihre Eingliederungsvereinbarung aufgenommen.

Was erwartet Sie beim Bildungsträger und im Verlauf der Maßnahme?

  • Der Bildungsträger wird mit Ihnen ein Aufnahmegespräch führen.
  • Im Anschluss findet eine maximal 2-monatige Eingangsphase statt. Vor Beginn dieser Phase ist es notwendig, dass Sie eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für ESF-Maßnahmen unterzeichnen.
  • Im Rahmen der Eingangsphase wird eine Analyse Ihrer beruflichen und persönlichen Merkmale und Fähigkeiten erfolgen. Dies schließt auch die Prüfung der individuellen Möglichkeiten einer Beschäftigung sowie der Feststellung von Hemmnissen ein. Darauf baut dann die Erstellung einer Aktivierungs- und Förderplanung für Sie auf.
  • Mit der Zustimmung des Bildungsträgers zu Ihrer Teilnahme an der Hauptphase wird Ihre Teilnahme dann verbindlich. Ein Nichterscheinen/Abbruch ohne wichtigen Grund kann eine Sanktionierung zur Folge haben.
  • Im Rahmen der Hauptphase soll dann je nach individuellen Bedürfnissen eine Stabilisierung der Persönlichkeit, der Aufbau und die Verstetigung einer Tagesstrukturierung, der Abbau von grundlegenden Wissensdefiziten und die Entwicklung von Sozialkompetenzen erfolgen. Hierfür sind verschiedene Methoden vorgesehen, so z.B. Einzel- und Gruppengespräche, Lernen in Lerngruppen,Stärkung der Fitness und der körperlichen Leistungsfähigkeit, Kennenlernen bestehender regionaler Netzwerke und Beratungsstellen, etc..
  • Die Maßnahme endet mit einer maximal zweimonatigen Nachbetreuungsphase. In dieser Phase soll daran gearbeitet werden, dass die erreichte Aktivierung und Motivation langfristig erhalten bleibt und sich weitere Aktivierungsmaßnahmen anschließen.
  • Während der Maßnahme sind die Mitarbeiter/innen des Bildungsträgers Ihre Ansprechpartner/innen.
  • Der Bildungsträger informiert Ihre/n zuständige/n Vermittler/in im Jobcenter über den Qualifizierungsverlauf und kann Empfehlungen für zusätzliche oder fortführende Maßnahmen geben.