VdB – „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ (Stufe 4)
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen (Stufe 4) sind darauf angelegt, die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme (zum Beispiel berufliche Qualifizierung) zu schaffen, um mittelfristig die Integration der Zielgruppe in den 1. Arbeitsmarkt zu unterstützen. Darüber hinaus soll die Förderung sozialer Ausgrenzung entgegenwirken sowie gesellschaftliche und soziale Teilhabe ermöglichen.