Information zur Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in ab Schuljahr 2020/21

Information zur Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in ab Schuljahr 2020/21

Mit dem Auslaufen des aktuellen ESF-Förderzeitraums sind im Rahmen der JobPerspektive Sachsen keine Neueinstiege in die Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in mehr möglich. 

Die sächsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 30.06.2020 die neue Förderrichtlinie „Erzieherumschulung“ verabschiedet, um in diesem Bereich den dringenden Bedarf an Fachkräften in Sachsen weiterhin bedienen zu können, .

Damit wird die Umschulung von Arbeitslosen zum staatlich anerkannten Erzieher mit Mitteln des Freistaats unterstützt. Diese Landesmittel dienen als Überbrückungsfinanzierung, bis der neue Förderzeitraum des Europäischen Sozialfonds (2021-2027) anläuft.

Ab dem Schuljahr 2020/21 können für Arbeitslose, die die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen (SGB II- oder SGB III-Anspruchsberechtigte sowie Nichtleistungsempfänger/-innen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die eine dreijährige Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in mit Bildungsgutschein der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters aufnehmen), als ergänzende bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen Coachings und die Verwaltungsausgaben des Schulträgers im ersten und zweiten Jahr der Umschulung gefördert werden. Für das dritte Jahr der Umschulung sind Zuschüsse für die Sicherung des Lebensunterhaltes sowie die Finanzierung der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung, des Schulgeldes, der Fahrtkosten für Teilnehmende, der Verwaltungsausgaben des Schulträgers, der Personalausgaben für Stützunterricht, ebenfalls eines begleitenden Coaching sowie der Fahrtkosten für das Personal für die fachliche Begleitung während der berufspraktischen Ausbildung möglich. 

Antragsberechtigt sind nicht die Umschülerinnen und Umschüler selbst, sondern öffentliche und freie Träger von Fachschulen mit dem Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. Diese reichen nach erfolgreicher Antragstellung die Mittel an die Teilnehmenden weiter.

Falls Sie sich selbst für eine Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in interessieren, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Integrationsfachkraft Ihrer Arbeitsverwaltung.

Mehr Informationen zu den Konditionen und dem Ablauf der Förderung finden Sie unter: https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/erzieherumschulung.jsp

Nicole Runge