Regionaler Beirat Bautzen am 09.10.2019

Regionaler Beirat Bautzen am 09.10.2019

Am 9. Oktober 2019 fand der Regionale Beirat in Bautzen bei der FAW gGmbH, Akademie Bautzen mit Vertreter_innen der Jobcenter und Arbeitsagenturen, der umsetzenden Bildungsdienstleister aller Programmstufen sowie der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und der Regiestelle (IRIS e.V.) statt.

Herr Sange vom Regionalbüro Bautzen berichtete über den aktuellen Umsetzungsstand im Programm.

In diesem Jahr haben 18 Personen eine Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in und 29 langzeitarbeitslose Menschen eine Ausbildung in der Programmstufe 2 Qualifizierung für Arbeitslose ohne Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss in der Region Bautzen erfolgreich abgeschlossen. Besonders beliebt waren die Berufsbilder Kauffrau/-mann für Büromanagement und Verkäufer/-in.

Besonders erfreulich ist, dass eine Teilnehmerin des Programms JobPerspektive Sachsen eine Auszeichnung als „Bester Lehrling im Bereich Koch/Köchin“ erhalten hat . Im Rahmen eines Vor-Ort-Besuchs von Stefan Brangs, Staatssekretär für Arbeit und Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für Digitales des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, gab es persönliche Glückwünsche für Frau Edyta Wilhelm. Lesen Sie hier weiter zum Vor-Ort-Besuch: https://www.faw.de/standorte/bautzen/aktuelles/jobperspektive-sachsen.

Letztmalig in der derzeit laufenden Förderperiode des Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 haben in der Region Bautzen 33 Personen in der Programmstufe QAB einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und 32 Personen, davon 10 Wechsel ins Regionalbüro Dresden, konnten eine Erzieherausbildung beginnen.

Das Programm „JobPerspektive Sachsen“ mit Regiestelle/Regionalbüros/Pool der BDL wird für die Stufen 3 und 4 ab 01.10.19 weitergeführt. Hierzu wurde darüber informiert, dass das SMWA in Abstimmung mit dem BMAS erwirkt hat, dass die Förderschädlichkeit der der Stufe 3 „Individuelle Einstiegsbegleitung (IEB)“ und Stufe 4 „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ der JobPerspektive für § 16e SGB II ab sofort aufgehoben ist. Damit werden die Zeiten der Teilnahme an diesen Maßnahmen bei der Ermittlung der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit nach § 18 Abs. 2 SGB III Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach Nr. 1 des § 18 Abs. 2 SGB III gleichgestellt.

Die Mitarbeitenden der Bildungsträger berichteten von den Herausforderungen, Erfahrungen und Abläufen bei der Aufnahme eines Praktikums und von Bewerbungs- und Vorstellungsgesprächen in Betrieben und Unternehmen. 

Angesprochen wurde auch, welche Möglichkeiten das Programm neben den neuen gesetzlichen Fördermöglichkeiten des SGB II §16e langzeitarbeitslosen Menschen bieten kann, um eine Beschäftigung erfolgreich aufzunehmen oder sich auf eine weiterführende Qualifizierung vorzubereiten. Die Bildungsträger informierten darüber, welche organisatorischen Herausforderungen es gibt, um die aktiven und neue Teilnehmenden bis zum Projektende weiterhin in passende Maßnahmen zu integrieren.


Nicole Runge