Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen

Aufgrund der auslaufenden Förderperiode 2014 – 2020 wird dieses Programm zum 30.09.2022 beendet. Es können keine Teilnehmenden mehr aufgenommen werden.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen (Stufe 4) sind darauf angelegt, die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme (zum Beispiel berufliche Qualifizierung) zu schaffen, um mittelfristig die Integration der Zielgruppe in den 1. Arbeitsmarkt zu unterstützen. Darüber hinaus soll die Förderung sozialer Ausgrenzung entgegenwirken sowie gesellschaftliche und soziale Teilhabe ermöglichen.

Haben Sie Interesse an einer Maßnahme zur Verbesserung Ihrer Beschäftigungsfähigkeit teilzunehmen? Setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur/ Ihrem Jobcenter in Verbindung. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen, ob Sie an dieser Maßnahme teilnehmen können, wie das Programm aufgebaut ist und was die nächsten Schritte sind.

Inhalt ist eine theoretische/praktische Qualifizierung sowie eine umfassende, bedarfsgerechte (sozialpädagogische) Beratung und Begleitung bei einem Bildungsdienstleister, um die individuellen Herausforderungen zu meistern und die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme zu schaffen. Vorgesehen sind zudem Praktika in Unternehmen des 1. Arbeitsmarkts.

Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose (nach §18 SGB III), in begründeten Fällen auch andere Arbeitslose (nach §16 SGB III) und weitere benachteiligte Personen, beispielsweise Wiedereinsteigende nach Familienzeiten mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Bei den Teilnehmern kann es sich auch um Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III (Nichtleistungsempfänger) handeln.

Die Teilnehmer weisen in der Regel erhebliche Vermittlungshemmnisse mit umfassendem Handlungsbedarf in mehreren Bereichen (Qualifikation, Arbeits- und Sozialverhalten und individuelle Rahmenbedingungen) auf. Ein Abbau bzw. Minderung der Defizite und Schaffung der Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme (ESF: Programmstufe 3, ggf. auch 2 oder weiterführende Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit) innerhalb der nächsten 12 bis im Einzelfall 18 Monate wird als realistisch eingeschätzt. Eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt erscheint mittelfristig (in voraussichtlich bis zu 24 Monaten) möglich. Die Teilnehmerauswahl findet durch die Jobcenter/Arbeitsagenturen anhand der beschriebenen Anforderungsprofile statt.

Dauer: i.d.R. 12 Monate

Ziele: Messbare Fortschritte bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Schaffung der Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme

Zuweisung und Qualifizierungsbeginn:

Im Rahmen der derzeitigen Förderperiode 2014-2020 besteht noch die Möglichkeit bis zum Juni 2021 eine Maßnahme im Programm JobPerspektive Sachen zu beginnen.

Bis zum Programmende ist eine Zuweisung in der jeweiligen Zuweisungsperiode durch die sächsischen Agenturen für Arbeit und Jobcenter für potenzielle Teilnehmer_innen in die Programmstufe 4 „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ möglich.

Teilnehmende am Programm erhalten nach einer Beratung beim Jobcenter eine Zuweisung in das Zuständige Regionalbüro. Nach einem Erstgespräch und der Aufnahmen ins Programm, erfolgt ein mehrtägiges Profiling im Regionalbüro. Nach Abschluss und Auswertung des Profilings wird eine passgenaue Maßnahme aus dem Projektepool, basierend auf den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer_innen, vorgeschlagen. Der Start der Qualifizierungsmaßnahme richtet sich nach dem regionalen Angebot und den individuellen Voraussetzungen.

Die Zuweisung in die Regionalbüros ist von Januar 2020 bis Juni 2021 möglich. Der letztmögliche Einstiegszeitpunkt in eine Qualifizierungsmaßnahme in den Programmstufen 4 ist der 30.06.2021.

Die Maßnahmen in den Regionen sind in der Regel branchengemischt bzw. -übergreifend angelegt, so dass eine breite Auswahl von beruflichen Tätigkeitsfeldern erprobt bzw. fachspezifische Kenntnisse aufgefrischt werden können. Zudem erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, an Angeboten zur Förderung von Gesundheit, der persönlichen und beruflichen Entwicklung, zur Alltagsgestaltung mit Beruf und Familie teilzunehmen und können Ihre Kompetenzen u.a. im Bereich Kommunikation, Medien und Computer, Teamarbeit, Bewerbung und Selbstorganisation ausbauen.

Zur Vorbereitung und Unterstützung der Arbeitsaufnahme besteht die Möglichkeit, während der Teilnahme an der Maßnahme und in Absprache mit dem Bildungsdienstleister sowie der Arbeitsverwaltung tätigkeitsbezogene Zusatzqualifikationen durchzuführen. Der Bildungsdienstleister und das Regionalbüro wird den Teilnehmenden dabei unterstützen, z.B. bei der Beantragung auf Gewährung einer Zuwendung zur beruflichen Weiterbildung nach § 81 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III . Zudem ist in mehreren Maßnahmen die Möglichkeit zur Teilzeitdurchführung gegeben.

Die Maßnahmen dieser Programmstufen sind bei der Ermittlung der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit nach § 18 Abs. 2 SGB III Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach Nr. 1 des § 18 Abs. 2 SGB III gleichgestellt.

Für Teilnehmende, die am ESF Programm TANDEM teilnehmen, ist eine gleichzeitige Teilnahme am Programm JobPerspektive Sachsen möglich.